Erläuterungen zum Periodischen Geschichtsatlas von Europa - 2
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Explanation
Inhaltsverzeichnis
Namen
Die im Periodischen Geschichtsatlas benutzten Namen sind die zur jeweiligen Zeit offiziell benutzten. Wenn diese nicht bekannt oder die benutzten Quellen widersprüchlich sind, so wurden die Namen verwendet, die in Quellen der unmittelbaren Umgebung des dargestellten Gebiets benutzt wurden und aus dem in Frage kommenden Zeitabschnitt stammen. In all jenen Fällen, wo die entsprechende Information fehlt, wird eine kurze Umschreibung der Gebietseinheit verwendet. Für Nomadenvölker wurden die Namen benutzt unter denen sie im 20. Jahrhundert bekannt sind.
Grenzen
Es wurden nur tatsächliche Grenzen eingezeichnet, soweit diese in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts bekannt waren. Das bedeutet, dass Gebiete, die nominell Teil eines Staates sind, der aber keine wirkliche Kontrolle über sie hat, lediglich in die Fläche des beherrschenden Staates eingefügt wurden. Dabei wurde dessen Farbe als Umrandung des Teilgebiets übernommen und der offizielle Name in grau geschrieben. Der Name des übergeordneten Staates ist in schwarz geschrieben. Um die Beschreibung zu vereinfachen, kann man sagen, dass Grenzen Linien sind, die niemand in dem betrachteten Jahrhundert überschreiten konnte, ohne auf gewisse Schwierigkeiten zu stoßen.
Kategorisierung
Drei Arten von Einheiten sind dargestellt:
1) Unabhängige Staaten, das sind jene, die gleichzeitig die folgenden 4 Merkmale haben:
a) ein abgegrenztes Gebiet
b) eine Bevölkerung
c) eine Autorität, die die effektive öffentliche Ordnung (Recht) für Gebiet und Bevölkerung darstellt
d) eine Staatsgewalt, die die Möglichkeit hat das Gebiet (a) und die Bevölkerung (b) absolut gegen äußeren Einfluss (anderer Staaten) zu kontrollieren.
Diese Staaten sind vollfarbig mit schwarzen Namen eingezeichnet. Sie können in Teile gegliedert sein, deren Namen rot und kursiv geschrieben sind. Diese können wiederum unterteilt sein in z.B. Grafschaften oder Provinzen, deren Namen dann grau und kursiv erscheinen sind. Die Grenzen der Staatsteile sind unterbrochene braune Linien mit einem weißen Rand. Die Grenzen der Verwaltungseinheiten sind braun gestrichelt ohne Rand.

2) Abhängige Staaten haben die folgenden Merkmale:
a) ein abgegrenztes Gebiet
b) eine Bevölkerung
c) eine Staatsgewalt, die jedoch einer übergeordneten Staatsgewalt unterworfen ist. Solche Abhängigkeiten können hervor gerufen sein durch eine Vereinigung mit einem mächtigeren Staat, ein rechtlicher Verband oder militärische Besetzung. Diese Einheiten sind mit der entsprechenden Farbe ausgefüllt, die als Vollfarbe dargestellt ist, falls es sich um ein unabhängiges Gebiet handelt, aber umrandet mit einem Streifen in der Farbe des beherrschenden Staats. Die Namen sind in grau geschrieben, während der Name des übergeordneten Staates in schwarz geschrieben ist. Abhängige Staaten sind manchmal in Teile gegliedert, deren Namen in grau und kursiv geschrieben sind.

Abhängigkeit kann das Ergebnis verschiedener Ursachen sein. Es wurde versucht nur wirksame Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Trotzdem bleiben viele komplizierte Fälle übrig. Für gewöhnlich sind es solche, bei denen ein Land X die Hoheit über ein Land Y beansprucht, wobei dieses aber frei bleibt und die Quellen nicht eindeutig sind. Wenn der Staat Y nicht den Staat X beherrscht, ist er als abhängig dargestellt.

3) Nicht ausreichend bekannte oder nomadische Völker.
Ihre Namen sind in grau und kursiv auf weißem, grauem oder grau-verlaufendem Hintergrund geschrieben. Farbverläufe nach weiß oder einer anderen Farbe werden oft benutzt. Hierbei handelt es sich um nicht eindeutige Grenzen. In allen Karten von 1 n. Chr. bis 500 wurden lateinische Namen benutzt, ab 600 deutsche.
Christos Nüssli, August 2002
Die Karten des Periodischen Geschichtsatlasses, wie sie auf den Webseiten von euratlas.com gezeigt werden, können für den persönlichen Gebrauchoder in öffentlichen Schulen mit dem Copyright-Vermerk ausgedruckt werden. In keinem Fall dürfen sie verkauft oder für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Quellenangabe muss in der folgenden Form gegeben werden:
© Christos Nüssli 2002, www.euratlas.com